KUNDMACHUNG

gem. § 60 (1) Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001 idgF über einen bei der Gemeinderatssitzung am 08.07.2021 unter Pt. 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss:

 

 

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Tristach vom 08.07.2021
über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe

 

Aufgrund des § 3 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 138/2019, wird verordnet:

 

§ 1
Ausgleichsabgabe

Die Gemeinde Tristach erhebt eine Ausgleichsabgabe.

 

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft.

 

Tristach, 13.07.2021

Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer