Barrierefreiheitserklärung

 

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Gemeinde Tristach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.tristach.gv.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.tristach.gv.at ist nicht mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ aufgrund folgender Unvereinbarkeiten vereinbar:

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Alternativtext
    Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Dezember 2020 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
  • Überschriften, Beschriftungen, Beziehungen
    Auf einigen Webseiten fehlen zum Teil Überschriften der Ebene 2 bis 6. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt.
  • Farbkontrast
    Die Farbkontraste der Bedienelemente in einigen älteren Seiten entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Wir planen, bei einer Neueraustellung der Website bis Sommer 2022, die Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Linkzweck (im Kontext)
    Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, das bis Ende 2020 zu beheben.
  • Die Felder des Suchformulars sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Externe Videoquellen z.B. Youtube
    Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Startseite und einigen Unterseiten eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet). Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.

 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, planen wir bis Ende 2020 auszutauschen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichungen von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Quellen, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. November 2020 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Feedback und die Mitteilung von etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie zur Einholung von Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte richten/stellen Sie bitte an gemeinde@tristach.gv.at mit dem Betreff „Meldung Barriere in der Webseite www.tristach.gv.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an:

Kontakt:
Gemeinde Tristach
Dorfstraße 37
9907 Tristach
gemeinde@tristach.gv.at

 

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden.

Kontaktdaten:
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung – Land Tirol
Kreid-Passage
Meinhardstraße 16, 3. Stock
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3292
Fax: +43 512 508 743295
E-Mail: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Web: http://www.tirol.gv.at/gleichbehandlug

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.