KUNDMACHUNG
Änderung Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Tristach hat in seiner Sitzung am 27.08.2026 zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2026 beschlossen, den vom Planer Raumgis Kranebitter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz, ausgearbeiteten Entwurf mit der Planungsnummer 732-2026-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach im Bereich der Grundstücke Gp. 832/5 und 832/1, beide KG 85038 Tristach (je zum Teil), durch vier Wochen hindurch, vom 31.08.2026 bis einschließlich 29.09.2026 zur öffentl. Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach vor: Umwidmung Grundstück 832/1 KG 85038 Tristach rund 159 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 weiters Grundstück 832/5 KG 85038 Tristach rund 344 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 sowie rund 221 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1).
Personen, die in der Gemeinde Tristach ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Tristach eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Tristach, 28.08.2026
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer