Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2021

 

    1. Lt. Verordnungsplan vom 24.03.2021, Planungsnummer 732-2021-00002, hat der Ge­meinde­­rat eine Flächenwidmungsplanänderung im Bereich des Grundstückes Gp. 932/1, KG Tristach wie folgt einstimmig beschlossen: § Umwidmung von rund 28 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) § sowie von rund 176 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf ent­sprechen­de Änderung des Flächen­widmungsplanes gefasst.
    2. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 932/1 (künftige Gp. 1884, 1885, 1886, 1887, 1888 und 1889), alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 2382ruv/20 vom 15.03.2021) ein­stimmig beschlossen.
    3. Lt. Verordnungsplan vom 30.03.2021, Planungsnummer 732-2021-00003, hat der Ge­meinde­­rat eine Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Grundstücke Gp. 952/1, 951 und 947, alle KG Tristach, wie folgt einstimmig beschlossen: § Umwidmung Grundstück 947, KG Tristach (rund 133 m²) von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 § weiters Grundstück 951, KG Tristach (rund 4 m²) von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 § weiters Grundstück 952/1, KG Tristach (rund 9 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) sowie rund 59 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf ent­sprechen­de Änderung des Flächen­widmungsplanes gefasst.
    4. Im Ergebnis eines mittels Stimmzetteln durchgeführten, geheimen Reihungs- bzw. Abstimmungs­verfahrens wurde die Stelle eines zweiten Gemeindearbeiters an Herrn Kerschbaumer Fabian, wh. Dorfstraße 40, 9907 Tristach, vergeben. Die Anstellung erfolgt zum ehestmöglichen Eintritt lt. Stellenausschreibung nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, i.d.g.F. (G-VBG 2012), vorerst befristet auf 1 Jahr.
    5. Der Gemeinderat hat für die Sanierung des Wastler-Stadls die Vergabe folgender Gewerke mehrheitlich beschlossen: Zimmermeisterarbeiten: Fa. Unterluggauer Holzbau GmbH € 7.008,60; Baumeisterarbeiten: Fa. Swietelsky AG € 18.791,05 (Betragsangaben jew. inkl. 20 % MwSt.).
    6. Der Gemeinderat hat eine Parteiförderung („Parteischilling“) an die Tiroler Volkspartei in Höhe von € 118,80 (330 ÖVP-Stimmen lt. Ergebnis Landtagswahl 2018 à € 0,36) für das Jahr 2021 mehrheitlich beschlossen.
    7. Folgende Subventionen für das Jahr 2021 hat der Gemeinderat je einstimmig beschlossen: Familienverband Tristach: € 400,–; Bäuerinnenorganisation Tristach: € 300,–; Verein Curatorium pro Agunto: € 200,–.
    8. Der Gemeinderat hat die Gewährung einer Förderung für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (E-Bikes) an zwei Antragsteller im Betrag von je € 75,– (gesamt: € 150,‑‑) einstimmig beschlossen.
    9. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage wurde eine Förderung in Höhe von € 375,– (€ 75,– mal 5 kWP) mit einstimmigem Beschluss gewährt.
    10. Der Gemeinderat hat die Gewährung eines Baukostenzuschusses im Betrag von € 1.180,85 einstimmig beschlossen, das entspricht 30 % des im Zusammenhang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages.
    11. Für die Anschaffung eines den Anforderungen der Gemeinde entsprechenden Rasentraktors hat der Gemeinderat einstimmig einen Betrag in Höhe von € 20.000,– freigegeben.
    12. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Christian Koller, vorgetragenen Bericht über die am 16.03.2021 für den Zeitraum 01.10.2020 bis 31.12.2020 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 04/2020 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen mit den Kontoauszügen und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab als Mängel, dass auf 2 Belegen jew. die Unterschrift des Anordnungsbefugten fehlte (diese Mängel sind zwischenzeitlich behoben). Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 195.702,82 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei diversen Haushaltsstellen einstimmig genehmigt.
    13. Die in der Zeit vom 17.03.2021 bis einschließlich 31.03.2021 gem. § 93 Abs. 1 TGO 2001 öffentlich aufgelegten und kundgemachten Änderungen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 (vom 16.03.2021) wurden genehmigt und einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Änderungen belaufen sich im Finanzjahr 2020 auf einen Vermögenrückgang in Höhe von insges. € 4.037,97. Die geänderte Eröffnungs­bilanz zum 01.01.2020 (vom 16.03.2021) stellt sich wie folgt dar: AKTIVA: Langfristiges Vermögen € 16.623.999,30 plus Kurzfristiges Vermögen € 194.413,83 ergibt Summe Aktiva in Höhe von € 16.818.413,13. PASSIVA: Nettovermögen (Ausgleichsposten) € 15.586.372,25 plus Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) € 355.331,23 plus Langfristige Fremdmittel € 870.877,74 plus Kurzfristige Fremdmittel € 5.831,91 ergibt Summe Passiva in Höhe von € 16.818.413,13.
    14. Der vom Bürgermeister detailliert vorgetragene Rechnungsabschluss 2020, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorge­gebenen Bestandteile (z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2020 in Höhe von € 285.147,29 wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 genehmigt und einstimmig zum Beschluss erhoben. Der Gemeinderat hat weiters festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2020 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt; gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungs­leger sowie den Kassieren Michael Achmüller und Simone Oberkofler als Finanzverwalter für den ggst. Rechnungsabschluss mit einstimmigem Beschluss die Entlastung erteilt.

 

Tristach, 21.05.2021

Für den Gemeinderat:
Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer