BEKANNTMACHUNG FUNDGEGENSTÄNDE
Im Gemeindegebiet Tristach wurden folgende Gegenstände gefunden:
Nr./Jahr | Beschreibung des Fundgegenstandes | Bekanntmachung angeschlagen am:
02/2025 | E-Scooter, xiaomi | 21.07.2025
01/2025 | Citybike, Unit | 15.07.2025
21/2024 | Damenfahrrad, Augustina | 02.12.2024
Der vorige Inhaber oder Eigentümer der gefundenen Sache hat sich binnen einem Jahr, gerechnet von der Zeit der vollendeten Kundmachung, bei der Gemeinde Tristach zu melden und sein Recht an der Sache glaubhaft nachzuweisen.
Wird ein Fundgegenstand innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen, so erwirbt der/die Finder/in nach den Bestimmungen des § 395 ABGB das Eigentum an der Sache.
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus e.h.


