LADUNG und BEKANNTMACHUNG
für die Sitzung des Gemeinderates
am Donnerstag, dem 27.08.2026, 20:00 Uhr, im Gemeindeamt Tristach, Sitzungszimmer
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Protokolls bzw. der Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung;
2. Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich Gp. 1659/7, KG Tristach (Dolomitenhütte);
3. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 832/5, 832/6 und 832/8, alle KG Tristach;
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 832/1 und 832/5, beide KG Tristach;
5. Festlegung einer längeren Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Tristach;
6. Zusammenlegung der Gemeindesanitätssprengel „Nußdorf-Debant“ und „Assling“ ab 01.11.2026;
7. Vorzeitige Tilgung diverser Darlehen;
8. Vergabe Baumeisterarbeiten KAT-Lager;
9. Übereinkommen mit Hr. Ing. Hans Jörg Pichler betreffend die Errichtung eines Alltagsradweges ent-lang der Drau zwischen Tristach und Lienz;
10. Verlängerung Mietvertrag Wohnung Nordtrakt Gemeindezentrum;
11. Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe;
12. Verordnung über die Erhebung von Abfallgebühren;
13. Verordnung über die Erhebung einer Parkabgabe;
14. Ansuchen des Vereines „Schottseitna Krampusse Tristach“ zur dauerhaften Nutzung des ehemaligen Jungscharraumes im Keller des Nordtraktes des Gemeindezentrums Tristach als Vereinslokal;
15. Zuschuss Bewässerungsanlage Sportverein Dobernik Tristach;
16. Subventionsansuchen 2026 Kontaktkaffee;
17. Subventionsansuchen 2026 Bergrettung Lienz;
18. Anträge Gewährung Baukostenzuschuss;
19. Bericht über die zuletzt durchgeführte Kassenprüfung;
20. Personalangelegenheiten;
21. Anträge, Anfragen und Allfälliges;
Ist ein Mitglied des Gemeinderates wegen Befangenheit oder wegen des Vorliegens eines sonstigen wichtigen Grundes verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung über bestimmte Tagesordnungs-punkte oder an einer oder mehreren Sitzung(en) des Gemeinderates teilzunehmen, so hat es dies unter Angabe des Grundes unverzüglich dem Gemeindeamt bekannt zu geben (§ 34, Abs. 3 TGO 2001). Die Sitzung ist öffentlich.
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus