KUNDMACHUNG
Es wird bekannt gegeben, dass die Tierseuchenbeitragsliste für das Jahr 2026 gem. des Gesetzes über den Tierseuchenfonds, LGBl. Nr. 33/2019, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschl. 20.07.2026 im Gemeindeamt Tristach während der Amtsstunden (Mo.-Fr. von 08:00 – 13:00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Als Multiplikator für die mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 06.05.2025, VBl. Tirol Nr. 54/2025 festgesetzten, von den Tierbesitzern an den Tierseuchenfonds zu entrichtenden Pflichtbeiträge [für Einhufer und Neuweltkamele (Lamas und Alpakas) über ein Jahr sowie für Rinder über drei Monate je € 3,50; für Schweine über 50 kg Lebendgewicht sowie für über sechs Monate alte Schafe und Ziegen je € 1,20] wurden die vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Landesveterinärdirektion bekannt gegebenen, auf AMA-Daten basierenden Tierzahlen herangezogen.
Jeder Tierbesitzer hat die Möglichkeit, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Einsichtsfrist beim Gemeindeamt Tristach Einspruch zu erheben.
Tristach, 08.07.2026
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus