Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2026
- Für den Bereich der Grundstücke Gp. .166, 830/1, 830/3, 830/5, 830/7 und 830/8, alle KG Tristach, hat der Gemeinderat die Auflage des Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungsplanes sowie gleichzeitig die dem Entwurf entsprechende Erlassung des ggst. Bebauungsplanes beschlossen.
- Der Gemeinderat hat eine Verordnung über die Aufhebung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 921/2, KG Tristach einstimmig beschlossen.
- Die Planungs- und Projektierungsarbeiten für das Wasserleitungsprojekt „Ringschluss Seebachstraße“ wurde an den Bestbieter, die Fa. Bodner & Unterluggauer – Ziviltechniker GmbH, 9900 Lienz lt. Honorarangebot Nr. 26-087 v. 13.02.2026 über 13.674,- Euro brutto vergeben.
- Die Zimmermeister- und Spenglerarbeiten zur Dachsanierung im Bereich des großen Gemeindesaals wurden an den Bestbieter, die Fa. Zimmerei Weingartner, 9991 Dölsach um ges. 91.494,- Euro brutto vergeben.
- Der Gemeinderat hat die personellen Modalitäten für die Kinder-Sommerbetreuung 2026 einvernehmlich festgelegt.
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den großen Gemeindesaal für den von der Jugendgruppe der Musikkapelle Tristach am 12.02.2026 veranstalteten „Schattseitner Faschingsball 2026“ kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Reinerlös („Überling“) soll für die Kameradschaftspflege und Jugendförderung der Musikkapelle Verwendung finden.
- Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (15 kWpeak) wurde mit einstimmigem Beschluss ein richtlinienkonformer Förderzuschuss in Höhe von 500,- Euro gewährt. Lt. Richtlinie werden pro kWpeak 100,- Euro Zuschuss gewährt, die Maximalförderung je Objekt beträgt 500,‑ Euro.
- Der Gemeinderat hat die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 2.784,90 Euro bzw. im Ausmaß von 50 % des im Zusammenhang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben (Ferienwohnungen – gewerbliche Nutzung) vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages einstimmig beschlossen.
- Der SPÖ Bezirksorganisation Lienz wurde für das Jahr 2026 eine Parteiförderung („Parteischilling“) in Höhe von 40,86 Euro mit einstimmigem Beschluss gewährt (113 SPÖ-Stimmen lt. Ergebnis Landtagswahl 2022 à 0,36 Euro = 40,86 Euro).
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass zukünftigen Ansuchen von politischen Parteien um Gewährung der Parteiförderung „Parteischilling“ (0,36 Euro je Stimme lt. letzter Landtagswahl), welche bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Gemeinderates Tristach (d.i. Frühjahr 2028) schriftlich beim Gemeindeamt einlangen, stattgegeben wird.
- Dem Verein „Curatorium pro Agunto“ wurde für das Jahr 2026 ein finanzieller Unterstützungsbeitrag in Höhe von 300,- Euro gewährt.
- Der Gemeinderat hat für den Sportverein Dobernik Tristach eine finanzielle Subvention für das Jahr 2026 in Höhe von 9.500,– Euro einstimmig beschlossen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 6.000,- Euro ordentliche Jahressubvention + 3.000,‑ Euro Jugendförderung + 500,- Euro für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach im Winter 2026/27.
- Der Gemeinderat hat den vom Obmann-Stv. des Überprüfungsausschusses, GR Helmut Mayr vorgetragenen Bericht über die am 05.02.2026 für den Zeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2025 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 04/2025 einhellig zur Kenntnis genommen. Ein Kassenbestand in Höhe von 1.717.107,17 Euro wurde festgestellt. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den vorhin gen. Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen in Gesamthöhe von 62.299,49 Euro sowie die diesbezügl. Bedeckung aus Mehreinnahmen bei diversen Haushaltsstellen (62.971,65 Euro) genehmigt.
- Der vom Obmann-Stv. des Überprüfungsausschusses, GR Helmut Mayr vollinhaltlich vorgetragene Bericht über die Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2025 wurde vom Gemeinderat einhellig zur Kenntnis genommen. Der vom Bürgermeister vorgetragene Rechnungsabschluss 2025, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandteile (z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2025 in Höhe von 1.717.107,17 Euro wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 einstimmig genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Gemeinderat hat weiters einstimmig festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2025 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie der Kassierin Simone Oberkofler als Finanzverwalterin für den ggst. Rechnungsabschluss mit einstimmigem Beschluss die Entlastung erteilt.
Tristach, 06.03.2026
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer