Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die 1,60 % Geschäftsanteile der Gemeinde Tristach an der im Landes- als Firmenbuchgericht Innsbruck unter Firmenbuchnummer 426872 d registrierten Flugplatz Lienz/Nikolsdorf Betriebs-GmbH an den Verein Fluggemeinschaft Osttirol um den Betrag von € 1,00 abzutreten.
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die „Umsatzpacht“ (umsatzbezogene Benützungsgebühr) für die Nutzung des großen und kleinen Saales im Gemeindezentrum Tristach durch den Pächter des gastronomischen Betriebes Restaurant „Dorfstube“, die H. & H. Gastro OG, Kevin, Angelika und Gerald Huber, ab 01.01.2025 wie gehabt mit 7 % für ein weiteres Jahr (bis 31.12.2025) festzusetzen. Diese Regelung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, dass sie bis spätestens 30.11. eines jeden Jahres seitens des Pächters oder der Verpächterin gekündigt wird.
- Der Gemeinderat hat zwei Ansuchen um Zuteilung einer Urnengrabstelle und um Bestattung einer auswärtigen Person in einem bestehenden Erdeinzelgrab im Gemeindefriedhof Tristach mit einstimmigem Beschluss stattgegeben.
- Der Gemeinderat hat die Verlängerung der Aktion „Gratis-VVT-Monatsticket“ um ein weiteres Jahr bis (vorerst) 31.12.2025 einstimmig beschlossen.
- Der Gemeinderat hat einstimmig folgende finanzielle Subventionen für das Jahr 2024 beschlossen: w Jugendtreff Tristach: € 400,– für 2024; w Kirchenchor Tristach: € 900,– für 2025; w Obst- und Gartenbauverein Tristach: € 300,– für 2024; w Tiroler Bergwacht, Einsatzstelle Lienz: € 200,– für 2024; w Sportverein Dobernik Tristach: € 9.500,– (ordentliche Jahressubvention 2024 € 6.000,– + € 3.000,‑‑ Jugendförderung 2024 + € 500,– für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach im Winter 2024/25) w € 10.500,– Kostenbeitrag an den Sportverein Dobernik Tristach für eine im Jahr 2024 erfolgte Sanierung des Daches des Vereinsgebäudes.
- Der Gemeinderat hat eine finanziellen Unterstützung für den Verein „RAINBOWS – für Kinder in stürmischen Zeiten“ im Betrag von € 200,– für das Jahr 2025 mehrheitlich beschlossen. „RAINBOWS“ ist eine gemeinnützige Organisation und begleitet Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungssituationen ihrer Eltern und bei Tod von nahestehenden Bezugspersonen.
- Der Gemeinderat hat die Gewährung von drei Baukostenzuschüssen im Gesamtbetrag von € 2.387,56 bzw. im Ausmaß von 1 x 30 % bzw. 2 x 50 % des im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages einstimmig beschlossen.
- Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 07.11.2024 für den Zeitraum 01.07.2024 bis 30.09.2024 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2024 einhellig zur Kenntnis genommen. Ein Kassenbestand in Höhe von € 1.459.076,65 wurde festgestellt. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den vorhin gen. Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab einen Mangel (beim Beleg Hül-N. 6876 vom 02.07.2024 fehlte die Unterschrift des Anordnungsbefugten). Weiters wurden festgestellte Überschreitungen in Gesamthöhe von € 42.800,71 sowie die diesbezügl. Bedeckung aus Mehreinnahmen bei den Holzerlösen (€ 55.011,08) genehmigt.
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, aufgrund des 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes 2011 eine Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages zu erlassen (Details siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at à Menü „Bürgerservice“ à „Verordnungen“ à „Erschließungsbeitrag“).
- Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2025 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Details siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at àMenü „Bürgerservice“ à „Gebühren, Steuern & Abgaben“).
- Der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2025 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) wurde mit einstimmigem Beschluss mit € 10.000,‑‑ festgesetzt.
- Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2025 einstimmig beschlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der TGO (§§ 82, 88 u. 91) vorgesehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar:
Ergebnisvoranschlag:
Summe Erträge……………………………………………………………………………………… |
3.822.900,00 |
€ |
Summe Aufwendungen………………………………………………………………………….. |
-3.807.100,00 |
€ |
Summe Haushaltsrücklagen……………………………………………………………………. |
0,00 |
€ |
Nettoergebnis………………………………………………………………………………………… |
15.800,00 |
€ |
Finanzierungsvoranschlag:
Summe Einzahlungen operative Gebarung………………………………………………. |
3.800.500,00 |
€ |
Summe Auszahlungen operative Gebarung……………………………………………… |
-3.126.200,00 |
€ |
Summe Einzahlungen investive Gebarung……………………………………………….. |
195.300,00 |
€ |
Summe Auszahlungen investive Gebarung………………………………………………. |
-1.638.500,00 |
€ |
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit………………………………… |
438.000,00 |
€ |
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit……………………………….. |
-91.100,00 |
€ |
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung………………………………… |
-422.000,00 |
€ |
- Der Bürgermeister hat den Gemeinderat informiert, dass eine Hobelmaschine (HAMMER ABRICHT-DICKENMASCHINE A3-41) samt Zubehör von der Fa. Felder KG, 6060 Hall i.T. zu einem Preis von € 5.600,‑‑ inkl. MwSt. angeschafft wurde.
Tristach, 09.01.2025
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Ing. Mag. Markus Einhauer)