Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2024
- Lt. Verordnungsplan vom 19.02.2024, Planungsnummer 732-2024-00001, hat der Gemeinderat die 4-wöchige Auflage des Entwurfes folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück 219. KG 85038 Tristach (rund 27 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5), weiters Grundstück 220/1, KG 85038 Tristach (rund 268 m²), von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) und schließlich Grundstück 221, KG 85038 Tristach (rund 37 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5). Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der einstimmige Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
- Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, die 4-wöchige Auflage des Entwurfes einer Änderung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp./Bp. Nr. Gp./Bp. Nr. .58, .60, .61, 199/2 und 1745, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners vom 04.2024, GZl. 4168ruv/23, beschlossen. Gleichzeitig wurde gem. § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Änderung des ggst. Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Be-schluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
- Der Gemeinderat hat grundsätzliche Beratungen über ein Ansuchen von Hr. Totschnig Thomas, Dorfstraße 22a, 9907 Tristach geführt betreffend: a) Grenzbegradigung zwischen dem Anwesen Totschnig, vulgo „Brunner“ und dem im Süden angrenzenden Wastler-Stadl mit Flächenzugewinn für Hr. Totschnig im Ausmaß von ca. 40 m²; b) Flächengleicher Tausch in Form einer Grundabtretung durch Hr. Totschnig an der Lavanter Straße zur evt. Errichtung einer Fahrbahnverschweifung als verkehrsberuhigende Maßnahme; c) Von Hr. Totschnig beabsichtigte Errichtung eines Unterstellplatzes als „Sicht- und Schallschutz“ an der südlichen Grenze seines Anwesens zum Wastler-Stadl hin (Änderung Bebauungsplan erforderlich).
- Der Gemeinderat hat mit einstimmigem Beschluss eine Verordnung erlassen, wonach für eine Teilfläche der Gp. 1705, KG Tristach, die Widmung gem. § 15 Tiroler Straßengesetz LGBl. Nr. 13/1989, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 85/2023, aufgehoben wird, da diese keine Verkehrsbedeutung nach § 13 Abs. 2 leg. cit. mehr hat. Es handelt sich hierbei jenen Teilabschnitt der Dorfstraße, welcher einstmals (vor Umgestaltung der Tratte) durch den Gemeindepark Tratte geführt hat.
- Im Rahmen der Vertragsraumordnung hat der Gemeinderat mehrheitlich den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Hr. Georg Wendlinger, Dorfstraße 51/2, 9907 Tristach, beschlossen, wonach die Grundstücke 1861 und 1862, beide KG Tristach, zu einem sozialverträglichen Preis von € 175,– je m² zur Verfügung zu stellen sind.
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für den Umbau des Pfarrwidums („Errichtung Begegnungsraum“) einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von € 80.000,– zu leisten.
- Die TIWAG hat mit E-Mail vom 18.04.2024 ein neues Strompreisoffert vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine zwischen dem Tiroler Gemeindeverband und der TIWAG verhandelte „Gemeindelösung“ für die Jahre 2025 bis 2028, welche folgende Fixpreise (Arbeitspreise ohne MwSt.) vorsieht: 2025: 9,990 ct/kWh; · 2026: 9,950 ct/kWh; · 2027: 9,890 ct/kWh; · 2028: 9,690 ct/kWh. Der Gemeinderat hat die Annahme dieses Offertes einstimmig beschlossen.
- Der Gemeinderat hat einhellig zugestimmt, dass der Raum im Gemeindeamt Tristach auch durch die Physiotherapeutin und Osteopathin Frau Anna Kraler mitgenutzt werden darf (weitere Untervermietung an Fr. Kraler durch Fr. Schaffer). Der Gemeinderat begrüßt die damit einhergehende Erweiterung des Angebotes der interdisziplinären Praxis im Parterre des Gemeindeamtes Tristach.
- Der Gemeinderat hat drei vorliegende Anträge auf Schulassistenz für das Schuljahr 2024/25 mit einstimmigem Beschluss genehmigt. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses zu den Lohnkosten der Schulassistenz gemäß § 18 Tiroler Teilhabegesetz liegen für alle drei Kinder vor (erhöhte Familienbeihilfe).
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Elternbeitrag für die Kinder-Sommerbetreuung ab heuer (Sommer 2024) mit € 5,– pro Tag und Kind neu festzusetzen.
- Der Gemeinderat hat den mehrheitlichen Beschluss gefasst, Herrn Dipl.-Ing. Rudolf Neumayr Zivilgeometer e.U., Albin Egger-Straße 10, 9900 Lienz, mit der Erstellung eines digitalen Leitungskatasters lt. diesbezügl. Offert vom 09.04.2024, GZ 3896/24 zu betrauen. Abweichend von dem darin enthaltenen Stundensatz für MitarbeiterInnen bei Ziviltechnikern kommt ein vom Bürgermeister nachverhandelter, reduzierter Sondertarif in Höhe von € 94,80/Std. zur Anwendung.
- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, vorerst 10 Grabstellen (Erdurnengräber) im Bereich südwestlich der Urnenwand zu errichten, u.zw. in Form einer mittels Randleisten eingefassten Doppelreihe mit zusätzlicher längsseitiger Mitteltrennleiste. Die Vergabe der diesbezügl. Baumeisterarbeiten soll an den Bestbieter einer diesbezügl. unter 2-3 Baufirmen durchzuführenden Ausschreibung erfolgen. Es sind 10 Zylinder (Verankerungsrohre) bündig einzugraben und mit einer Abdeckplatte zu versehen. Alles Weitere obliegt den jew. Antragstellern; diese können bei der Fa. Leithoff, 9900 Lienz/Peggetz, eine niedrige oder hohe Variante auswählen (Urnengrabplatte oder Stele). Auch die Endmontage liegt gänzlich bei den Antragstellern.
- Der Gemeinderat hat div. Anschaffungen für den Kindergarten Tristach in Höhe von € 1.877,– einstimmig beschlossen (Spielküche für die Kleingruppe, Drehhocker für eine Mitarbeiterin und ein Radio: € 629,–; Div. Ergänzungsmaterial: € 358,50; Neuanschaffungen bzw. Erweiterungspakete: € 783,70; Diverses Material: € 105,80).
- Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, die Neuanfertigung und Montage des Gewebes des Sonnensegels der Terrasse im Innenhof des Gemeindezentrums Tristach bei der Fam SASSUS GmbH, 1190 Wien um ges. € 3.704,– netto (€ 4.444,80 inkl. 20 % MwSt.) in Auftrag zu geben.
- Dem Antrag auf Anschluss der Gp. 918/1, KG Tristach bzw. eines darauf geplanten Wohnhauses an das Trinkwasserleitungsnetz der Gemeinde Tristach hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss
- Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden mit einstimmigem Beschluss richtlinienkonforme Förderzuschüsse an drei Antragsteller/-innen im Gesamtbetrag von € 1.500,– gewährt (3 mal Maximalförderung im Betrag von € 500,–).
- Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, der SPÖ, Bezirksorganisation Lienz, für das Jahr 2024 eine Parteiförderung in Höhe von € 40,68 zu gewähren (113 SPÖ-Stimmen lt. Ergebnis Landtagswahl 2022 à € 0,36 = € 40,68).
- Der Gemeinderat hat über einen Vorschlag von Ersatz-GR Brigitte Amort debattiert, für die Ermittlung der Höhe der an die einzelnen örtlichen Vereine zu gewährenden jährl. Subventionen einen Berechnungsschlüssel auszuarbeiten, bei dem bestimmte Faktoren, wie z.B. die Mitgliederanzahl und sonstige vereinsspezifische Gegebenheiten Berücksichtigung finden sollten.
- Der Gemeinderat hat einstimmig (a – d) bzw. mehrheitlich (e) die Ausschüttung folgender finanzieller Subventionen je für das Jahr 2024 beschlossen: a) Österreichische Bergrettung, Ortsstelle Lienz: € 1.500,– (Kopfquote € 1,–); · b) Tiroler Bäuerinnenorganisation, Ortsgruppe Tristach: € 300,–;
· c) Erwachsenenschule Tristach: € 800,–; · d) Musikkapelle Tristach: € 13.000,– (€ 3.000,‑‑ ordentliche Subvention 2024 plus € 10.000,– Sonderzuwendung zur Abfederung der Schwerpunktinvestition „Instrumentenkauf 2023/24); · e) Verein Curatorium pro Agunto: € 200,–.
Tristach, 21.05.2024
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Ing. Mag. Markus Einhauer)