Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2023

 

  1. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 193/6, .254, 193/8 und .277, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners vom 07.2023, GZl. 4086ruv/2023, beschlossen.
  2. Ein Antrag auf Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und auf Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 594/1, KG Tristach, von Freiland in Wohngebiet, wurde vom Gemeinderat auf Grund einer diesbezügl. negativen Stellungnahme des Örtlichen Raumplaners (Widerspruch zum ÖROK) einstimmig abgelehnt.
  3. Ein Antrag auf Umwidmung einer rund 2.000 m² großen Teilfläche aus der Gp. 989, KG Tristach, von Freiland in Landwirtschaftliches Mischgebiet wurde vom Gemeinderat auf Grund einer diesbezüglichen negativen Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht, mit mehrheitlichem Beschluss abgelehnt.
  4. Im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren der GemNova-Gruppe hat sich der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss gegen einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages an den Tiroler Gemeindeverband ausgesprochen.
  5. Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens Tristach hat der Gemeinderat diversen, das öffentliche Gut betreffenden, geringfügigen Grundstücksgrenzänderungen bzw. -bereinigungen lt. dazu präsentierter und vom Bürgermeister detailliert erörterter Planunterlagen mit einstimmigem Beschluss zugestimmt (Detailpläne Nr. D1, D2, D3 und D9B).
  6. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, die von der Tiroler Landesregierung am 30.05.2023 beschlossene neue Richtlinie zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe mit Wirksamkeit zum 01.06.2023 zu übernehmen. Damit wurde der Zugang zu dieser Beihilfe niederschwelliger gestaltet, die Gemeinde Tristach beteiligt sich mit 20 % an den Kosten.
  7. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, über einen Zeitraum von vorerst 3 Monaten (Okt. bis einschl. Dez. 2023) je zwei VVT-Monatstickets anzuschaffen und diese Gemeindebürgern gratis (für jew. max. 2-3 Tage) zur Verfügung zu stellen (Buchung/Reservierung über das Bürgerservice der Gemeinde). In der Dezembersitzung 2023 soll dazu eine erste Evaluierung erfolgen.
  8. Unlängst sind zwei weitere Interessenten bzgl. Pacht der „Dorfstube“ mit dem Bürgermeister in Kontakt getreten. Weitere, konkretere Gespräche mit diesen Bewerbern sind für Ende Juli bzw. Anfang August d.J. geplant. Betr. die weitere Nutzung bzw. Verpachtung der „Dorfstube“ wurde ein Arbeitsgruppe, bestehend aus Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer, Bgm.-Stv. Lydia Unterluggauer, GV Franz Klocker und GR Armin Zlöbl gebildet.
  9. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die ausgeschriebene Stelle einer Reinigungskraft für den Kindergarten und das Gemeindezentrum Tristach an Frau J. Marušić, wh. 9907 Tristach, zu vergeben. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 18 Wochenstunden bzw. 45 % der Vollbeschäftigung. Dienstbeginn ist der 01.09.2023, Befristung vorerst auf ein Jahr (bis zum Ablauf des 31.08.2024). Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertrags­bedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung im Entlohnungsschema II, Entlohnungs­gruppe p5. Der Vorrückungsstichtag und die daraus resultierende Einstufung ergeben sich aus der Vorrückungsstichtagsberechnung.
  10. Der Gemeinderat hat folgende neue Dienstverträge für diverse Gemeindebedienstete im Kindergarten- und Volksschulbereich, jeweils befristet auf den Zeitraum 11.09.2023 bis einschl. 08.09.2024, je einstimmig beschlossen: a) Pädagogische Fachkraft Fr. Hofer Isabella, Teilbeschäftigung mit 28,57Wochenstunden, d.s. 71,43 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema ki, Entlohnungsgruppe ki2;  b) Pädagogische Fachkraft Fr. Mitlöhner Eva-Carina, BA, Teilbeschäftigung mit 34,29 Wochenstunden, d.s. 85,73 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema ki, Entlohnungsgruppe ki2;  c) Kindergarten-Assistenzkraft Fr. Bundschuh Eva, Teilbeschäftigung mit 22,50 Wochenstunden, d.s. 56,25 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema Ak; d) Kindergarten-Assistenzkraft Fr. Unterlechner Katharina, Teilbeschäftigung mit 25 Wochenstunden, d.s. 62,50 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema Ak; e) Freizeitpädagogin Fr. Aßlaber Julia, Teilbeschäftigung mit 22,67 Wochenstunden, d.s. 56,68 % der Vollbeschäftigung; Beschäftigungsart: Freizeitpädagogin im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule Tristach sowie Leitung bzw. Betreuung des Jugendtreffs Tristach im Gemeindezentrum Tristach; Einstufung: Entlohnungsschema Fp; f) Schulassistentin Fr. Jarvers Elisabeth, Teilbeschäftigung mit 23,75 Wochenstunden, d.s. 59,38 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema Ak.; g) Schulassistentin Fr. Michieli Alessandra, Teilbeschäftigung mit 22,08 Wochenstunden, d.s. 55,20 % der Vollbeschäftigung; Einstufung: Entlohnungsschema Ak. (Anm.: Die Vorrückungsstichtage sowie die daraus resultierenden Entlohnungsstufen ergeben sich jeweils aus den diesbezüglichen Vorrückungsstichtagsberechnungen).
  11. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat über einen entsprechenden Nachtrag zum Dienstvertrag rückwirkend ab 01.07.2023 das wöchentliche Beschäftigungsausmaß von Gemeindearbeiter Bundschuh S. einvernehmlich von 30 auf 35 Wochenstunden (d.s. 87,50 % der Vollbeschäftigung) befristet bis 31.12.2023 angehoben. Für das 2. Halbjahr 2023 werden regelmäßig pro Woche 5 Stunden Urlaubs- und Zeitausgleichs-Rest bei dem gen. Gemeindebediensteten abgebaut.
  12. Betreffend die Anschaffung von Notstromaggregaten für den Blackout-Fall (Abwasserpumpanlage Althaler und UV-Anlage Trinkwasserversorgung) wurde ein Expertenteam, bestehend aus den Mandataren GR Franz Zoier, GR Joachim Staffler und GR Stefan Lukasser, gebildet. Dieses Expertenteam wurde ersucht, die dzt. diesbezügl. bereits vorliegenden Angebote zu sichten, ggf. zusätzliche Offerte einzuholen, die weiteren Abklärungen zu treffen sowie den konkreten Bedarf zu ermitteln und Aggregate auszuwählen, die die Erfordernisse der Gemeinde erfüllen.
  13. Für den Katastrophen- bzw. Blackout-Fall hat der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss zur Installierung einer Hoftankstelle im Bereich des Bau- und Recyclinghofes Tristach mit einem Kostenrahmen von € 1.800,– gefasst.
  14. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die von der TIWAG mit E-Mail vom 30.06.2023 angebotene Stromlieferungsvariante Nr. 5 mit 19,063 Cent/kWh und einer Vertragslaufzeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2026 anzunehmen.
  15. Der Gemeinderat hat Mehrkosten im Betrag von € 3.500,– für einen zusätzlichen Rundsockel aus Bronze für die vom Künstler Leonard Lorenz gestaltetet Brunnenskulptur für den Gemeindepark Tratte einstimmig beschlossen.
  16. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, der Fa. GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach den Auftrag zur Anfertigung von zwei neuen Panoramatafeln (Standorte: Dorfplatz und Gemeindepark Tratte) zu Kosten in Höhe von ges. € 1.455,– zu erteilen.
  17. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, von der bis dato für die Höhe der Förderung von Photovoltaikanlagen maßgeblichen Montageart (aufgestellt oder dachintegriert) abzugehen und rückwirkend ab 01.01.2023 PV-Anlagen pauschal mit € 100,– je kWpeak, maximal jedoch 5 kWpeak bzw. mit € 500,– je Objekt, zu fördern.
  18. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage hat der Gemeinderat eine Förderung in Höhe von € 418,– einstimmig beschlossen (Leistung der Anlage: 4,18 kWpeak mal € 100,–).
  19. vorliegender Ansuchen hat der Gemeinderat einstimmig die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an drei Antragsteller/-innen im Betrag von je € 75,– (gesamt: € 225,–) beschlossen. Weiters wurden die diesbezügl. Richtlinien dahingehend erweitert, als pro Person ein Ansuchen um eine E-Bike-Förderung nur alle 3 Jahre gestellt werden kann.
  20. Für den am 08.09.2023 geplanten Ministrantenausflug nach Werfen zu den Eisriesenwelten hat der Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung im Betrag von € 30,– pro teilnehmendem Kind einstimmig beschlossen.
  21. Mit mehrheitlichem Beschluss wurde der Erwachsenenschule Tristach für das Jahr 2023 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 800,– gewährt.
  22. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 19.06.2023 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 01/2023 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungs­belegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 10.177,61 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Höhe von € 10.822,86 genehmigt.
  23. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, zwei Nachgusse des vom Künstler, Ehrenbürger Prof. Jos Pirkner gestalteten Bronzereliefs für das Ortseinfahrtsportal mit Gesamtkosten von € 10.000,– (€ 5.000,– pro Guss) anfertigen zu lassen. Es sollen neben dem Einfahrtsportal an der KG-Grenze zu Lienz zwei weitere an der östlichen Ortseinfahrt (dort südlich der Landesstraße) und westlich des Gemeindezentrums (von Amlach kommend) beim dort befindlichen Parkplatz errichtet werden.
  24. Einem Wunsch bzw. einer Anregung aus der Bevölkerung, beim Fun-Court Tristach Zugangsbeschränkungen derart einzuführen, als dieser Tristacher Gemeindebürgern vorbehalten bleiben soll, wurde nicht nachgekommen. Im Ergebnis der dazu geführten Debatte hat der Gemeinderat einhellig festgehalten, dass der Fun-Court so wie bisher öffentlich und für alle frei zugänglich bleiben soll, so wie dies auch in den umliegenden Gemeinden gehandhabt wird (so sind z.B. der Skatepark in Lienz oder auch der Fun-Court in Lavant uneingeschränkt öffentlich zugänglich).

 

Tristach, 26.07.2023

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer