Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2022

  1. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, die Auflage des Entwurfes einer Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 258, KG Tristach, beschlossen. Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Änderung des ggst. Bebauungsplanes gefasst.
  2. Der folgende Text des Erneuerungsdokumentes bzgl. Sicherheitspartnerschaft mit dem Hochgebirgsjägerbataillon 24 wurde vom Gemeinderat einhellig zur Kenntnis genommen: „Anlässlich des 40-jährigen Bestandes ihrer Partnerschaft erneuern die Gemeinden des Verwaltungsbezirkes LIENZ, die Bezirkshauptmannschaft LIENZ und das Hochgebirgsjägerbataillon 24 ihre partnerschaftliche Verbindung ohne Befristung und bekennen sich zur gemeinsamen Weiterentwicklung der bewährten Kooperation mit dem Ziel, einen sichtbaren, konkreten und anerkannten Mehrwert für die Gemeinden und die Bevölkerung im Bezirk durch Fokussierung der gemeinsamen Bemühungen im Bereich eines modernen, relevanten und integrierten Krisenmanagements zur Stärkung der Resilienz im jeweiligen Verantwortungsbereich zu schaffen. Dies soll durch eine erweiterte Kooperation der Partner im Rahmen einer umfassenden und integrierten Handlungskonzeption zur Bewältigung der gemeinsamen Aufgabenstellungen in den Bereichen der Krisenprävention, Krisenvorsorge und Krisenbewältigung erreicht werden. Gemeinsam wollen wir unsere Zielsetzung durch • eine koordinierte Wissenserweiterung über vorsorgerelevante Bedrohungsszenarien und konkrete Eventualfallplanungen, • eine Fähigkeitserweiterung im Bereich der kooperativen Einsatzführung gemäß SKKM sowie • eine Erweiterung der praktischen Fähigkeiten zur integrierten Erstfallbewältigung erreichen.“
  3. Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage zu erlassen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 – Waldumlage, Umlagesatz: Die Gemeinde Tristach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald und Schutzwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 06.09.2022, VBl. Tirol Nr. 59/2022, festgesetzten Hektarsätze fest. § 2 – Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.“
  4. Der Gemeinderat hat den Ankauf eines Winterdienststreugerätes Type: TSS 1200 von der Fa. SPRINGER, 9833 Rangersdorf um € 19.874,40 beschlossen. Lieferung bis KW 52/2022 bei Bestellung bis spätestens 18.11.2022.
  5. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle einer Pädagogischen Fachkraft im Kindergarten Tristach (Kleinkindgruppe) ab 01.12.2022 mit Frau Isabella Hofer zu besetzen.
  6. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Finanzverwalterin Frau Simone Oberkofler, mit Wirksamkeit ab 01.12.2022 von der Entlohnungsgruppe c in die Entlohnungsgruppe b zu überstellen.
  7. Für die Freizeitpädagogin Frau Julia Aßlaber hat der Gemeinderat ab 01.12.2022 eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes auf 22,67 Wochenstunden, das sind 56,68 % der Vollbeschäftigung, beschlossen (2 zusätzliche Std./Wo.). Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Frau Aßlaber zusätzlich zur schulischen Tagesbetreuung die Leitung bzw. Betreuung des Jugendtreffs Tristach.
  8. Anlässlich des 95. Geburtstages des Ehrenbürgers der Gemeinde Tristach, Hr. Prof. Jos Pirkner, hat der Gemeinderat beschlossen, das nordwestliche Teilstück des Griesweges ab Kreuzung Griesweg-Roseggerstraße in „Prof. Jos Pirkner-Straße“ umzubenennen.
  9. Der Gemeinderat hat folgende Subventionen beschlossen: Tiroler Bergwacht € 200,– für 2022; Kath. Jungschar Tristach € 400,– für das Jungscharjahr 2022/23; Jugendtreff Tristach € 400,– für 2022; Öffentliche Bücherei Tristach € 1.200,– für 2022; Verein zur Förderung der Einrichtung „Notrufdienst-Telefonseelsorge-Krisenintervention (VNTK)“ € 200,– einmalig für 2022; Bildungshaus Osttirol € 3,– je Einwohner (ca. € 4.500,–) Kostenbeitrag für Bildungshaus Osttirol neu im Pfarrhaus St. Andrä; Verein “Austria Alpinkompetenzzentrum Osttirol“ einmalig € 590,– für “3!WinterLifeCamp” (Wintersicherheitstage/Workshops für 13-Jährige zu den Themen Bergsport und alpine Sicherheit).
  10. Der Gemeinderat hat die Gewährung einer Förderung für die Anschaffung eines Elektro-Fahrrades (Pedelecs) an einen Antragsteller im Betrag von € 75,– beschlossen.
  11. Der Gemeinderat hat die Gewährung von Förderungen für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen im Gesamtbetrag von € 625,– beschlossen.
  12. Der Gemeinderat hat den Bericht über die am 31.10.2022 für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2022 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 57.503,59 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Höhe von € 61.292,23 genehmigt.
  13. Für die Rodelbahn Kreithof-Sportplatz wurde das Tiroler Naturrodelbahngütesiegel für weitere 5 Jahre (2023-2027) verliehen.
  14. Südlich der Lavanter Landesstraße soll auf Höhe der Reihenhausanlage Lavanter Straße 117a-h ein frostsicherer Verkehrsspiegel angebracht werden.

Tristach, 12.12.2022

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer