Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2022

  1. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 951, KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3483ruv/2022 vom 24.01.2022) ein­stimmig beschlossen.
  2. Im Vorfeld der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 wurde gegen den Bürgermeister Aufsichtsbeschwerde wegen behaupteter, bewusster unrichtiger Informationsweitergabe in Bezug auf die Parteiausrichtung einer wahlwerbenden Gruppe erhoben. Da der Bürgermeister diese Vorwürfe durch Vorlage entsprechender Belege gänzlich entkräften konnte, sah der Gemeinderat keine Veranlassung, der Beschwerde stattzugeben.
  3. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Grundsatzbeschluss gefasst, mittelfristig einen weiteren Gemeindearbeiter (teilzeitbeschäftigt mit 50 oder 75 %) anzustellen. Die Gemeinderäte/-innen wurden ersucht, aktiv auf Personen zuzugehen, die für diese Stelle in Frage kommen könnten. Interessenten für diesen Posten mögen sich bitte im Gemeindeamt melden. Die Stelle wird vor Besetzung ausgeschrieben.
  4. Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, ein mit 04.02.2022 datiertes Offert Nr. OTS18-021 der Fa. Swietelsky AG, Filiale 9900 Lienz/Peggetz bezüglich Tiefbauarbeiten im Jahr 2022 anzunehmen.
  5. Der Gemeinderat hat einstimmig die Teilnahme der Gemeinde Tristach am Projekt „Interkommunales Digitales Facility Management Zukunftsraum Lienzer Talboden“ zu anteiligen Kosten im Betrag von € 3.000,– beschlossen. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erhebungen zu folgenden Fragestellungen durchgeführt werden: · Welche Daten in öffentlichen Gebäuden sind erhebbar? · Was gibt es an Daten in Gebäuden? · Wie kann ein Monitoring aufgebaut werden? · Was ist für ein Monitoring alles notwendig? · Welche Sensoren sind in welchen Gebäuden einsetzbar, was machst Sinn? · Welche Sensoren gibt es, die verbaut werden können? · Welche Messungen in öffentl. Gebäuden machen Sinn? · Wie werden Daten aufbereitet u. analysiert? · Wie kann mit Veränderungen in den Daten auf etwaige Schäden geschlossen werden? (Bsp. Wasserleck, Heizungsdefekt, Sicherheitsdefekt, Einbruch, Brand).
  6. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss zur Übernahme eines Eigenmittelanteils für Borkenkäfernetze in Höhe von voraussichtlich € 5.846,00 gefasst.
  7. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, einen Raum im Parterre des Gemeindeamtes (vormals Post- bzw. TVB-Büro) an Frau Schaffer Stephanie, wh. Mitterweg 51 / Top 8, 6020 Innsbruck um € 290,– pro Monat vorerst befristet auf 1 Jahr zu vermieten.
  8. Der gemeinnützigen Institution „RAINBOWS – Für Kinder in stürmischen Zeiten“, Landesleitung Tirol, wurde für das Jahr 2022 eine einmalige finanzielle Subvention in Höhe von € 250,‑‑ mit einstimmigem Beschluss gewährt.
  9. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Verein Curatorium pro Agunto für das Jahr 2022 eine finanzielle Subvention in Höhe von pauschal € 200,– zu gewähren.
  10. Die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an drei Antragsteller im Betrag von je € 75,– (gesamt: € 225,–) wurde einstimmig beschlossen.
  11. Der Gemeinderat hat den Bericht über die am 24.01.2022 für den Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 04/2021 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungs­belegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 139.371,08 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei diversen Haushaltsstellen in Höhe von € 147.800,91 einstimmig genehmigt.
  12. Der vom Bürgermeister vorgetragene Rechnungsabschluss 2021, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorge­gebenen Bestandteile (z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2021 in Höhe von € 538.320,79 wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 einstimmig genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Gemeinderat hat weiters festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2021 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungs­leger sowie den Kassieren Michael Achmüller und Simone Oberkofler als Finanzverwalter für den ggst. Rechnungsabschluss mit einstimmigem Beschluss die Entlastung erteilt.
  13. Der Gemeinderat steht dem Abschluss einer D&O-Versicherung  (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) grundsätzlich positiv gegenüber.

       

      Tristach, am 10.03.2022

      Für den Gemeinderat:
      Der Bürgermeister:
      Ing. Mag. Markus Einhauer