Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021

  1. Der dem Gemeinderat über Video-Beamer vorgestellte Ausführungsplan zur landschaftsplanerischen Neugestaltung des Gemeindeparks Tratte wurde eingehend debattiert. Im Ergebnis der Beratungen wurden diverse Änderungen/Anpassungen einstimmig beschlossen.
  2. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 764/2, 765/1 und 771/1, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3296ruv/2021 vom 29.06.2021) ein­stimmig beschlossen.
  3. Verordnungsplan vom 06.07.2021, Planungsnummer 732-2021-00007, hat der Ge­meinde­­rat folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück 1857 (rund 516 m²) sowie Grundstück 925/3, (rund 598 m²), beide KG Tristach, jeweils von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der einstimmige Beschluss über die dem Entwurf ent­sprechen­de Änderung des Flächen­widmungsplanes gefasst.
  4. Im Zusammenhang mit einer beim „Dolomitenhof“, Dorfstraße 34, 9907 Tristach, geplanten baulichen Erweiterung hat der Gemeinderat einer Reduzierung der erforderlichen Stellplätze um 3 Stk. von 38 auf 35 Plätze mit mehrheitlichem Beschluss zugestimmt. Weiters hat der Gemeinderat mehrheitlich eine Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe beschlossen.
  5. Der Gemeinderat hat den Ankauf folgender Grundstücke aus der Verlassenschaft nach Editha Huber zu einem m²-Preis von je € 175,– einstimmig beschlossen: Gp. 830/1 (462 m²), Gp. 830/8 (693 m²), Gp. 830/8 A (672 m²) und Gp. 830/8 B (675 m²), alle KG Tristach.
  6. Im Ergebnis der Beratungen hat der Gemeinderat einen vom Bürgermeister vorgetragenen Werkvertrag betr. Winterdienst grundsätzlich zur Kenntnis genommen und war einhellig damit einverstanden, dass der zukünftige Winterdienst auf dessen Basis organisiert werden soll.
  7. Mit mehrheitlichem Beschluss hat der Gemeinderat eine Resolution „Wolf gefährdet Almwirtschaft“ verabschiedet. Der Gemeinderat weiß sich mit dieser Forderung in guter Gesellschaft mit einer Reihe von Gemeinderäten aus allen Tiroler Landesteilen und fordert die Tiroler Landesregierung und den Tiroler Landtag zum unverzüglichen Handeln auf.
  8. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat für die Sanierung/Aufweitung der Wiere Gemeindemittel in Höhe von max. € 3.000,– freigegeben. Die Maßnahmen sollen evt. vom BBA Lienz fachlich begleitet und möglichst in der vegetationsarmen Zeit durchgeführt werden.
  9. Zu der bei der Gemeinderatssitzung am 20.05.2021 im Rahmen der Vertragsraumordnung beschlossenen privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tristach und Herrn Hermann Lugger, Dorfstraße 38a, 9907 Tristach, betreffend die im Bereich Sandspitzweg, Tristach befindlichen Grundstücke Gp. 1891, 1892 und 1893, alle KG Tristach, wurden geringfügige textliche Änderungen bzw. Klarstellungen mehrheitlich beschlossen [Seite 1, Zeile 2 | Seite 3, Pt. VIII., 2. Absatz, Zeile 6, 4. Satz | Seite 5, Pt. XI., 4. Absatz, lit. b), 2. Zeile, 2. Satz]. Die beantragte Streichung des 2. Satzes auf S. 2, Pt. VI. „Bei einer entgeltlichen Veräußerung eines Eigenbedarfsgrundstückes ist die Gegenleistung mit dem im Pt. VII. ausgewiesenen Kaufpreishöchstbetrag gedeckelt.“ wurde mehrheitlich abgelehnt, da die grundsätzlichen Bedingungen für privatrechtliche Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsraumordnung vom Gemeinderat klar definiert wurden und ein Aufweichen dieser Regelungen bzw. Abweichen davon nicht zuletzt im Sinne der Gleichbehandlung aller bisher betroffenen Grundeigentümer nicht gerechtfertigt werden kann.
  10. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Bringungsgemeinschaft Kreithof-Dolomiten­hütte eine außerordentliche finanzielle Unterstützung im Betrag von € 3.000,– als Beitrag zur Bedeckung der durch den strengen Winter bedingten Winterdienstkosten 2020/21 zu gewähren.
  11. Die Stelle einer Assistenzkraft im Kindergarten Tristach wurde an Frau Bundschuh Eva, 9907 Tristach, mit einstimmigem Beschluss vergeben.
  12. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit Frau Oberkofler Simone, 9991 Dölsach, einen neuen, unbefristeten Dienstvertrag mit Wirksamkeit ab 03.08.2021 abzuschließen (Beschäftigungsausmaß: 50 % bzw. 20 Wo.-Std.). Frau Oberkofler wird mit 01.11.2021 die Nachfolge von Finanzverwalter Achmüller Michael antreten.
  13. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit der Päd. Fachkraft Frau Meyer Eva-Carina, BA, 9900 Lienz, einen neuen Dienstvertrag mit Wirksamkeit ab 13.09.2021 abzuschließen (Befristung bis 11.09.2022; Wochendienstzeit wie gehabt 85,73 % bzw. 34,29 Wo.-Std.).
  14. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, mit der Päd. Fachkraft Frau Tschapeller Lorena, 9900 Lienz, einen neuen Dienstvertrag mit Wirksamkeit ab 13.09.2021 abzuschließen (Befristung bis 11.09.2022; Wochendienstzeit wie gehabt 71,43 % bzw. 28,57 Wo.-Std.).
  15. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit der Assistenzkraft Frau Unterlechner Katharina, 9907 Tristach, einen neuen Dienstvertrag mit Wirksamkeit ab 13.09.2021 abzuschließen (Befristung bis 11.09.2022; Wochendienstzeit wie gehabt 62,50 % bzw. 25 Wo.-Std.).
  16. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Pt. 11 „Beschäftigungsausmaß“ des Dienstvertrages mit Herrn Bundschuh Stefan, 9907 Tristach, wie folgt zu ändern: „Teilzeitbeschäftigt mit 75 % bzw. 30 Wo.-Std. vom 12.07.-31.12.2021, im Anschluss (ab 01.01.2022) wieder Vollbeschäftigung (100 % – 40 Wo.-Std.).“
  17. Der von der Pächterin der „Dorfstube“ beantragten Regelung, für kleinere Veranstaltungen (max. 100 Pers.) im großen Saal des Gemeindezentrums Tristach rückwirkend ab 01.06.2021 pauschal € 2,– pro Person zu verrechnen, hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss zugestimmt, wobei diese Regelung zeitlich in der Weise befristet wird, als sie zu jenem Zeitpunkt außer Kraft tritt, zu dem die coronabedingten Abstands­regeln und/oder Beschränkungen der Teilnehmerzahl (z.B. max. Teilnehmerzahl pro m² Ver­anstaltungsfläche) aufgehoben werden.
  18. Der Musikkapelle Tristach wurde für das Jahr 2021 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 3.000,– mit einstimmigem Beschluss gewährt.
  19. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Verein Bildungshaus Osttirol für das Jahr 2021 eine finanzielle Unterstützung im Betrag von € 515,20 zu gewähren [1.472 Einw. (HWS) á € 0,35]. Da die Gemeinde Tristach „Bildungscheck-Gemeinde“ ist, kommt nicht der reguläre Pro-Kopf-Beitrag von € 0,50 sondern der begünstigte Satz von € 0,35 zur Anwendung.
  20. Der Gemeinderat hat die Gewährung einer Förderung für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (E-Bikes) an fünf Antragsteller im Betrag von je € 75,– (gesamt: € 375,‑‑) einstimmig beschlossen.
  21. Für die am 22.10.2021 im großen Saal des Gemeindezentrums Tristach vom Katholischen Bildungswerk Tirol geplante Jubiläums-Veranstaltung „20 Jahre SelbA – SENIORENBILDUNG“ wurde eine reduzierte pauschale Benutzungsgebühr in Höhe von € 150,– einstimmig beschlossen (der reguläre Tarif für Veranstaltungen bis 100 Pers. mit Inanspruchnahme der Dienste der Pächterin der „Dorfstube“ beträgt € 233,89 plus Heizkostenpauschale € 59,14 = ges. € 293,03).
  22. Der Bürgermeister hat informiert, dass der Zusammenschluss der Wasserversorgungsleitungen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach unlängst durchgeführt wurde. Damit kann im Notfall Trinkwasser von der jeweils anderen Gemeinde bezogen werden.

 

Tristach, 30.08.2021

Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer