Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2021

 

  1. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes und den Beschluss über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke .127, Bp. .195, Gp. 170/1, Gp. 170/2 und Gp. 179/1, alle KG Tristach laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3125ruv/21 vom 24.02.2021) einstimmig beschlossen.
  2. Gem. § 6, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001, idF LGBl. 116/2020 iVm § 7 Vermessungsgesetz hat der Gemeinderat einstimmig mit Wirksamkeit zum 01.01.2022 eine Änderung der Katastralgemeindegrenze zwischen der Gemeinde KG 85038 Tristach und der Gemeinde KG 85020 Lienz wie folgt beschlossen: Von KG 85038 Tristach nach KG 85020 Lienz: Gp. 609/2 (37 m²; EZ 1239). Von KG 85020 Lienz nach KG 85038 Tristach: Gp. 908/4 (30 m²; EZ 75), Gp. 908/7 (66 m²; EZ 466), Gp. 782/27 (61 m²; EZ 127) und Gp. 1790/5 (14 m²; EZ 236). Die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 2 TGO 2001 liegen vor. In diesem Zusammenhang soll eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den betroffenen Gemeinden nicht erfolgen. Diese KG-Grenzänderung ist von der Tiroler Landesregierung zu genehmigen.
  3. Eine dem Gemeinderat vom Bürgermeister in den wesentlichen Inhalten zur Kenntnis gebrach­te, im Rahmen der Vertragsraumordnung abzuschließende, privatrechtliche Verein­barung zwischen der Gemeinde Tristach und Herrn Arnold Unterluggauer, Dorfstraße 8d, 9907 Tristach, betreffend die im Bereich Wasserweg, Tristach befindlichen Grundstücke Gp. 1717/1, 904/1 und 902 (künftige Gp. 904/1, 1880, 1881, 1882 und 1883) wurde mehrheitlich beschlossen.
  4. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Vergabe der sozialverträglichen Grundstücke Gp. 1875 und 925/3, beide KG Tristach, an vorgemerkte Kaufinteressenten (darunter keine Tristacher*innen) gänzlich den Grundeigentümern (Johann und Hannes Klocker, Lavanter Straße 61/61a, 9907 Tristach) zu überlassen.
  5. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, bei der Ortseinfahrt West (von Lienz kommend) ein Ortseinfahrtsportal mit einer Bronzetafel (Motiv: Tristacher Wappentier Löwe) des Tristacher Künstlers Prof. h.c. Jos Pirkner zu errichten. Die diesbezügl. Betonarbeiten wurden an die Fa. SW Umwelttechnik, 9900 Lienz Offert vom 11.02.2021, die Schriften an die Fa. S. Schösswender Werke, 9912 Anras lt. Offert vom 29.09.2020, vergeben.
  6. Der Gemeinderat hat die Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen in Form von Verkehrsinseln in der Lavanter Straße L318 Höhe Tratte und alte Waage einhellig befürwortet. Dafür erforderliche Grundflächen werden gemeindeseits kostenlos abgetreten. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde ist vorgesehen (z.B. gehen die Projektierungskosten gänzlich zu Lasten der Gemeinde).
  7. Auf Antrag eines Gemeindebediensteten wurde dessen Dienstverhältnis zur Gemeinde Tristach mit einstimmigem Beschluss mit Ablauf des 31.03.2021 einvernehmlich aufgelöst. Nach Maßgabe dringend zu erledigender Arbeiten sollen Zeitausgleich und Rest-Urlaub im höchstmöglichen Ausmaß im Laufe des März 2021 abgebaut werden. Der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses aufscheinende Urlaubsrest wird als „Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub“ § 81 Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 an den ausscheidenden Gemeindebediensteten ausbezahlt.
  8. Der Gemeinderat hat die Ausschreibung der Stelle eines Gemeindearbeiters zum ehest­möglichen Eintritt einstimmig beschlossen.
  9. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, über den Sommer 2021 ein bis zwei Ferialpraktikant*innen in den Bereichen Bauhofarbeiten und Grünraumpflege zu beschäftigen. Weiters werden Parkgebühreninkassant*innen für den Parkplatz Ostufer Tristacher See gesucht. Schriftliche Bewerbungen mit einem kurzen Lebenslauf und Angabe des/der gewünschten Einsatzgebiete/s (Mehrfachnennungen möglich) richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2021 an das Gemeindeamt Tristach (gemeinde@tristach.gv.at).
  10. Die Baumeisterarbeiten betr. Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau sowie LWL-Ortsnetz­ausbau im Jahr 2021 wurden mit einstimmigem Beschluss an die Fa. Swietelsky AG, 9900 Lienz, lt. E-Mail-Offert vom 15.02.2021 (bzw. zu den indexierten Einheitspreisen der Ausschreibung vom 28.09.2017) vergeben.
  11. Die Planungsleistungen Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau sowie Erweiterung Straßen­beleuchtung im Jahr 2021 wurden an das Planungsbüro DI Arnold Bodner, 9900 Lienz vergeben.
  12. Die Örtliche Bauaufsicht für den LWL-Ortsnetzausbau im Jahr 2021 wurde an die Fa. Leikon, Ing. Leitner Alexander, 9991 Dölsach, lt. Angebot Nr. 210006 vom 22.02.2021 zu folgenden Nettopreisen vergeben: € 2,24 je lfm LWL-Kabel; € 30,– je Hausanschluss, € 44,– je Kasten/Schacht.
  13. Der Gemeinderat hat die Gewährung von zwei Baukostenzuschüssen im Betrag von € 52,02 und € 593,29 einstimmig beschlossen, das sind jew. 30 % des im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages.
  14. Dem „Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Tristach“ (Jugendtreff Tristach) wurde für das Jahr 2020 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 400,– mit einstimmigem Beschluss gewährt.

Tristach, 08.03.2021

Für den Gemeinderat:
Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer