Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2020

  1. § 6, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO), LGBl. Nr. 36/2001 idF LGBl. Nr. 109/2020 iVm § 7 Vermessungsgesetz hat der Gemeinderat mit Wirksamkeit ab 01.01.2021 eine Änderung der Katastralgemeindegrenze zwischen der Gemeinde KG 85038 Tristach und der Gemeinde KG 85017 Lavant gem. Lageplan des Vermessungsamtes Lienz, Geschäfts­fallnummer 993/2020/85, einstimmig beschlossen. Demnach soll das Gst. 1321/2, KG Tristach als Gst. 974 nach KG Lavant übertragen werden. Nach KG Tristach sollen von der KG Lavant folgende Übertragungen erfolgen: Gst. 429/3 KG Lavant als Gst. 1895 nach KG Tristach, Gst. 353 KG Lavant als Gst. 1896 nach KG Tristach und Gst. 352/2 KG Lavant als Gst. 1897 nach KG Tristach. Insgesamt kommen 2.139 m² von der KG Lavant zur KG Tristach und im Gegenzug 1.800 m² von der KG Tristach zur KG Lavant. Die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 2 TGO 2001 liegen vor. Diese KG-Grenzänderung ist von der Tiroler Landes­regierung zu genehmigen. Einvernehmen herrscht zwischen den betroffenen Gemeinden dahingehend, dass eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung in diesem Zusammen­hang nicht erfolgt.
  2. Zur Errichtung einer Verkehrsinsel im Bereich Ortseinfahrt Tristach Ost hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, von der r. k. Pfarrpfründe St. Laurentius Tristach eine Teilfläche aus der Gp. 977, KG Tristach (EZ 172) im Ausmaß von 140 m² um € 4,– je m² zu erwerben (Kaufpreis somit € 560,–). Diese Teilfläche soll in der Folge in das Eigentum der Landesstraßenverwaltung übertragen bzw. mit der Lavanter Landesstraße auf Gp. 1718, KG Tristach (EZ 162) vereinigt werden. Die Gemeinde Tristach verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die neue Zufahrt zum Gst. 977, KG Tristach, baulich zu errichten und von der Straße weg vorerst auf eine Länge von 12 m einen Unterbau herzustellen und die Abdeckung mit Asphaltgranulat auf ihre Kosten vorzunehmen. Sollte die Verkäuferin in Zu­kunft eine Asphaltierung dieser Fläche wünschen, ist die Gemeinde Tristach verpflichtet, die Flä­che der benötigten Zufahrt auf ihre Kosten binnen einer angemessenen Frist ab Antrag der Verkäuferin zu asphaltieren.
  3. Das Städt. Wasserwerk Lienz hat in der Lavanter Landesstraße die Verlegung einer Haupt­wasser­leitung inkl. Querung der Landesstraße als Teilabschnitt der Ringleitung mit Ringschließung in den Rauchkofelweg, Lienz, durchgeführt. Im Zuge dieser Baumaßnahmen war es erforderlich, ein Teilstück dieser Leitung (Gp. 640/1, EZ 25, GB 85038 Tristach) auf Gebiet der Gemeinde Tristach zu verlegen. Der Gemeinderat hat den Abschluss eines diesbezügl. Gestattungs­vertrages einstimmig beschlossen.
  4. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den Auftrag zur Landschaftsplanung betr. den Gemeindepark Tratte an die Fa. koala, 8010 Graz, auf Grundlage des Offertes vom 06.10.2020 über € 9.000,– exkl. 20 % MwSt. zu erteilen.
  5. Für die Verlegung des Sport- bzw. Trainingsplatzes im Bereich der sogen. „Marxer Aue“ hat der Gemeinderat einstimmig einen Betrag in Höhe von € 12.500,– aus Gemeindemitteln zur Verfügung gestellt.
  6. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, das Gemeindeholz lt. Ergebnis einer dazu durchgeführten Ausschreibung an den Bestbieter, die Fa. Anether, 9906 Lavant zu verkaufen. (Preise je fm exkl. 13 % MwSt.: Fichte BC: € 75,–; Fichte C+ € 45,–; Lärche BC: € 107,–; Lärche C+: € 45,–; Brennholz: € 18,–).
  7. Der Dienstvertrag des vollbeschäftigten Gemeindearbeiters, Herrn Stefan Bundschuh, wurde ab 09.12.2020 auf unbefristete Dauer neu abgeschlossen.
  8. Das Beschäftigungsausmaß der Schulassistentin, Frau Michieli Alessandra wurde mit ein­stimmi­­gem Beschluss rückwirkend ab 01.10.2020 auf 31 Wochenstunden bzw. 77,50 % der Vollbe­schäfti­gung erhöht.
  9. Das Beschäftigungsausmaß der Pädagogischen Fachkraft, Frau Tschapeller Lorena wurde mit ein­stimmi­gem Beschluss rückwirkend ab 13.10.2020 auf 28,57 Wochenstunden (davon 25 Std. Kinderbetreuungszeit und 3,57 Std. Vor- und Nachbereitung) bzw. 71,43 % der Vollbe­schäfti­gung erhöht.
  10. Einstimmig hat der Gemeinderat die Gewährung einer Subvention für die Bücherei Tristach für das Jahr 2020 im Betrag von € 1.300,– beschlossen.
  11. Der Gemeinderat hat einstimmig die Gewährung eines Baukostenzuschusses im Betrag von € 2.395,13, beschlossen, das sind 30 % des im Zusammenhang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages.
  12. Die Gewährung einer Förderung in Höhe von € 500,– für die Errichtung einer Photo­voltaikanlage wurde einstimmig beschlossen.
  13. Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrrades hat der Gemeinderat die Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von € 75,– an einen Antragsteller einstimmig beschlossen.
  14. Der Gemeinderat hat die Anschaffung von insgesamt 180 neuen Stühlen (90 mit und 90 ohne Armlehnen) für das Gemeindezentrum Tristach (großer/kleiner Saal) einstimmig beschlossen (Ankauf von der Fa. Selmer GmbH Objekteinrichtungen, A-5203 Köstendorf; Auftrags­volumen: rund € 32.000,– inkl. 20 % MwSt.).
  15. Der Gemeinderat hat grundsätzliche Beratungen über einen von der Gemeinderatspartei “Top Team Tristach (TTT)” eingebrachten Antrag „STOP DEM TRANSIKVERKEHR“ geführt. Konsens herrscht im Gemeinderat darüber, dass man gegen den LKW-Transitverkehr geeignete Maßnahmen ergreifen sollte. Der Gemeinderat kam überein, den ggst. Antrag bei der nächsten (Dezember-)Sitzung eingehender zu behandeln und bis dahin weitere diesbezügl. Daten zu erheben.

Tristach, 25.11.2020

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer