KUNDMACHUNG
Auflage Entwurf Voranschlag 2026
Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2026 liegt gem. § 93, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001 vom 28.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 während der Amtsstunden (Mo. – Fr. jew. von 08:00 bis 13:00 Uhr), im Gemeindeamt Tristach zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Voranschlag zu behandeln (§ 93, Abs. 3 TGO 2001).
Tristach, 27.11.2025
Der Bürgermeister:
(Ing. Mag. Markus Einhauer)