KUNDMACHUNG
gem. § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 104/2023 über einen bei der Gemeinderatssitzung am 06.03.2025 gefassten Beschluss:
To.-Pt. 10.: Rechnungsabschluss 2024:
Der Gemeinderat Tristach hat einstimmig (13 Stimmen dafür) beschlossen: Der vom Bürgermeister vorgetragene Rechnungsabschluss 2024, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandteile (wie z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2024 in Höhe von € 1.415.528,12 wurden vom Gemeinderat gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2024 weist folgende Daten aus:
Bezeichnung |
Betrag EUR |
Summer Erträge |
3.967.944,13 |
Summe Aufwendungen |
-3.587.676,26 |
Nettoergebnis |
380.267,87 |
Entnahmen von Haushaltsrücklagen |
-0,00 |
Zuweisungen an Haushaltsrücklagen |
0,00 |
Nettoergebnis nach Zuweisungen u. Entnahme von Haushaltsrücklagen |
380.267,87 |
Finanzierungsergebnis Gesamthaushalt:
Bezeichnung | Betrag EUR |
Summe Einzahlungen operative Gebarung |
3.891.417,12 |
Summe Auszahlungen operative Gebarung |
-2.926.152,00 |
Saldo Geldfluss aus der operativen Gebarung |
965.265,12 |
Summe Einzahlungen investive Gebarung |
39.817,16 |
Summe Auszahlungen investive Gebarung |
-590.377,57 |
Saldo Geldfluss aus der investiven Gebarung |
-550.560,41 |
Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit (Bruttoschuldendienst) |
88.334,18 |
Saldo Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
-88.334,18 |
Saldo Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung |
326.370,53 |
Der Gemeinderat hat weiters einstimmig (13 Stimmen dafür) festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2024 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurde daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie der Kassierin Simone Oberkofler als Finanzverwalterin für den ggst. Rechnungsabschluss die Entlastung erteilt.
Gemäß § 108 Abs. 5 iVm § 93 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 104/2023 wird dieser Beschluss durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel für die Dauer von zwei Wochen, und zwar in der Zeit vom 08.03.2025 bis zum Ablauf des 22.03.2025, kundgemacht.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer