KUNDMACHUNG

Änderung Flächenwidmungsplan

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Tristach hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43 idgF, beschlossen, den vom Planer Raumgis Kranebitter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz, ausgearbeiteten Entwurf mit der Planungsnummer 732-2024-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach im Bereich der Grundstücke Gp.  1861 und 1862, beide KG 85038 Tristach (je zur Gänze), durch vier Wochen hindurch, vom 30.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach vor:

Umwidmung Grundstück 1861 KG 85038 Tristach rund 545 m² von FL – Freiland § 41 in W-3 – Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 3; weiters Grundstück 1862 KG 85038 Tristach rund 568 m² von FL – Freiland § 41 in W-3 – Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 3.

Personen, die in der Gemeinde Tristach ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Tristach eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

Tristach, 27.09.2024

 

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer