Stellenausschreibung
Reinigungskraft
Kindergarten und Gemeindezentrum Tristach
Bei der Gemeinde Tristach gelangt die Stelle einer Reinigungskraft für den Kindergarten und das Gemeindezentrum Tristach ab dem 01. September 2023 zur Besetzung.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 18 – 20 Wochenstunden, d.s. 45 % bzw. 50 % der Vollbeschäftigung.
Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung (Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p5). Das auf 18 Wo-Std. aliquotierte Mindestentgelt beträgt mtl. € 1.032,03 (45 %) bzw. 1.146,70 (50 %) je brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entgeltbestandteile erhöht.
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis spätestens 26.06.2023 an das Gemeindeamt Tristach, Dorfstraße 37, 9907 Tristach (vorzugsweise per E-Mail an: gemeinde@tristach.gv.at).
Tristach, 24.05.2023
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus