STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Tristach gelangt in offener Bewerbungsfrist die (Teilzeit-)Stelle eines
Gemeindearbeiters
(m/w/d) zum ehestmöglichen Eintritt zur Besetzung.
Beschäftigungsausmaß: 30 bis 40 Wochenstunden (d.s. 75 bis 100 % der Vollbeschäftigung) Die Stelle wird vorerst auf ein Jahr befristet vergeben. Bei entsprechender Eignung ist eine Änderung in ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich.
Zum Aufgabenbereich zählen alle in den Bereichen Bau- und Recyclinghof, Straßen, Wasser, Kanal, Müll, Pflege und Instandhaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Landschafts- und Ortsbildpflege, Friedhofsbetreuung, Straßenbeleuchtung und Winterdienst (inkl. Organisation) anfallenden bzw. zugewiesenen Tätigkeiten. Weiters Tätigkeiten als Schulwart in Volksschule und Kindergarten Tristach sowie Hausmeistertätigkeiten im Gemeindezentrum Tristach.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an Montagen von 18:00 – 19:00 Uhr und an Freitagen von 13:00 – 15:00 Uhr abwechselnd mit den anderen Gemeindearbeitern Dienst am Recyclinghof Tristach zu versehen ist (abhängig von den aktuellen Öffnungszeiten des Recyclinghofes). Die dabei anfallenden Arbeitsstunden sind in den 20 bzw. 30 Wochenstunden enthalten und stellen keine Überstunden dar.
Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung, handwerkliche Fähigkeiten, idealerweise EDV-Grundkenntnisse (MS Office etc.), Führerschein der Klassen B und F (Führerschein F kann nachgeholt werden), Bereitschaft zur Weiterbildung, zu flexibler Arbeitszeit sowie zur Leistung von Überstunden (z.B. Winterdienst nachts und/oder an Wochenenden), Belastbarkeit, Teamfähigkeit, freundlicher Umgang mit Menschen, persönliches Engagement, selbstständiges Arbeiten, einwandfreier Leumund, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befreiungsbescheid.
Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 idF LGBl. Nr. 24/2022 (Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p2). Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 1.672,75 brutto (30 Wo.-Std.) bzw. € 2.230,60 (40 Wo.-Std. bzw. Vollbeschäftigung). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entgeltbestandteile erhöht. Besondere Qualifikationen können in Form einer angemessenen Zulage abgegolten werden.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Schul- und Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern Nachweis über abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befreiungsbescheid.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: Gemeinde Tristach, Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer, Dorfstraße 37, 9907 Tristach oder per E-Mail an: gemeinde@tristach.gv.at.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Tristach, 04.11.2022
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer