KUNDMACHUNG
gem. § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001, idF LGBl. Nr. 116/2020
über einen bei der Gemeinderatssitzung am 31.03.2021 gefassten Beschluss:
To.-Pt. 14: Rechnungsabschluss 2020:
Der Gemeinderat Tristach hat einstimmig beschlossen: Der vom Bürgermeister detailliert vorgetragene Rechnungsabschluss 2020, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandteile (wie z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2020 in Höhe von € 285.147,29 wurden vom Gemeinderat gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2020 weist folgende Daten aus:
Ergebnisrechnung Gesamthaushalt:
Bezeichnung |
Betrag EUR |
Summer Erträge |
2.780.095,44 |
Summe Aufwendungen |
2.815.197,07 |
Nettoergebnis |
-35.101,63 |
Entnahmen von Haushaltsrücklagen |
0,00 |
Zuweisungen an Haushaltsrücklagen |
0,00 |
Nettoergebnis nach Zuweisungen und Entnahme von Haushaltsrücklagen |
-35.101,63 |
Finanzierungsergebnis Gesamthaushalt:
Bezeichnung |
Betrag EUR |
Summe Einzahlungen operative Gebarung |
2.775.488,78 |
Summe Auszahlungen operative Gebarung |
2.182.465,23 |
Saldo Geldfluss aus der operativen Gebarung |
593.023,55 |
Summe Einzahlungen investive Gebarung |
53.182,30 |
Summe Auszahlungen investive Gebarung |
306.281,53 |
Saldo Geldfluss aus der investiven Gebarung |
253.099,23 |
Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit (Bruttoschuldendienst) |
98.784,77 |
Saldo Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
-98.784,77 |
Saldo Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung |
241.139,55 |
Der Gemeinderat hat weiters festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2020 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurde daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie den Kassieren Michael Achmüller und Simone Oberkofler als Finanzverwalter für den ggst. Rechnungsabschluss die Entlastung erteilt.
Gemäß § 108 Abs. 5 iVm § 93 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO, LGBl. Nr. 36/2001 idgF, wird dieser Beschluss durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel für die Dauer von zwei Wochen, und zwar in der Zeit vom 07.04.2021 bis zum Ablauf des 21.04.2021, kundgemacht.
Gemeindebewohner, die behaupten, dass der Gemeinderat durch obigen Beschluss Gesetze oder Verordnungen verletzt hat, können beim Gemeindeamt schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben (§115, Abs. 2, TGO 2001 idgF).
Tristach, 06.04.2021
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer