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GEMEINDE TRISTACH » Trinkwasser-Info

Bekanntmachung

gemäß Trinkwasser-Informationsverordnung


Sehr geehrte Wasserabnehmer!

Auf Grund der Trinkwasser-Informationsverordnung, BGBl. II Nr. 352/1999 hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.

Die Parameter der letzten Trinkwasseranalyse werden daher wie folgt bekannt gegeben:

 
Nitrat:   1,13-5,5 mg/l (max. zulässig: 50 mg/l) 
Wasserhärte:  12,5-14,6 °dH  
Pestizide:   Quantitativ nicht nachweisebar.  

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